Grundsicherung: viel Druck, kaum Förderung

  • 13.09.2026

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Menschen, die auf Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen sind, neue Regeln. Hinter der Umbenennung in „Grundsicherung“ steht eine Reform, mit der die schwarz-rote Bundesregierung die Vermittlung in Arbeit stärker in den Mittelpunkt stellen will. Gleichzeitig verlangt sie von den Leistungsbeziehenden mehr Verbindlichkeit und Mitwirkung.

Der entscheidende Grundsatz lautet nun: „Arbeit soll Vorrang haben“. Wenn eine zumutbare Beschäftigung verfügbar ist, soll sie angenommen werden. Für Betroffene bedeutet das, dass Gespräche mit dem Jobcenter und die vereinbarten Schritte verbindlicher werden. Der sogenannte Kooperationsplan, in dem festgehalten wird, wie die Rückkehr in Arbeit gelingen soll, muss stärker eingehalten werden. Das bisherige Schlichtungsverfahren bei Streit über diesen Plan wurde abgeschafft. Das erste Gespräch mit dem Jobcenter soll zudem persönlich stattfinden.

Sanktionen werden schärfer

Deutlich spürbarer werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund nicht annimmt, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs rechnen. Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelbedarf künftig direkt um 30 Prozent für drei Monate mindern. Auch verpasste Termine können Folgen haben: Ab dem zweiten grundlos versäumten Termin kann der Regelbedarf um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wer drei aufeinanderfolgende Termine ohne wichtigen Grund versäumt, kann seinen Leistungsanspruch vollständig verlieren. Schutzvorschriften gibt es nur für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten – etwa einer psychischen Erkrankung.

Weniger Schutz beim Vermögen

Während es beim Bürgergeld zunächst eine Karenzzeit gab, in der privates Vermögen weniger streng berücksichtigt wurde, ist diese Karenzzeit in der neuen Grundsicherung nur abgeschafft. Der zulässige Vermögensfreibetrag richtet sich allein nach dem Alter. Bestimmte Dinge, etwa ein angemessenes Auto, werden zwar auch weiterhin nicht als verwertbares Vermögen behandelt. Doch die Regelungen können insbesondere für Menschen, die neu auf staatliche Hilfe angewiesen sind, bedeuten, dass vorhandene Rücklagen geprüft und gegebenenfalls schneller eingesetzt werden müssen. Die Grundsicherung soll damit stärker auf tatsächlich Bedürftige konzentriert werden.

Neue Grenzen für die Miete

Verändert wurden außerdem die Regeln für die Unterkunft. Zwar gibt es weiterhin eine einjährige Karenzzeit bei den Wohnkosten, doch besonders hohe Wohnkosten können bereits in diesem Zeitraum begrenzt werden. Im ersten Jahr werden grundsätzlich höchstens Kosten bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Für bestimmte Haushalte, etwa Familien mit Kindern, sind Ausnahmen möglich. Das kann für Betroffene bedeuten, dass ein sehr teurer Wohnraum nicht mehr dauerhaft über die Grundsicherung finanziert wird. Wer deutlich über den vorgesehenen Grenzen liegt, könnte sich deshalb früher mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Wohnung noch finanziert werden kann.

Eltern sollen früher wieder arbeiten

Eine weitere Änderung betrifft Eltern. Erziehende können nun bereits ab dem vollendeten 14. Lebensmonat eines Kindes in Beratung und Vermittlung einbezogen werden, sofern die Betreuung des Kindes gesichert ist. Dann kann auch die Aufnahme einer Arbeit oder die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen verlangt werden. Damit setzt die Reform stärker auf eine frühzeitige Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Für Alleinerziehende und Familien kann das allerdings zusätzlichen Organisationsaufwand bedeuten, weil eine verlässliche Kinderbetreuung Voraussetzung dafür ist, dass die neuen Anforderungen erfüllt werden können.

Kritik von Wohlfahrtsverbänden

Die neuen Regelungen zur Grundsicherung wurden von den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden bereits im Vorfeld stark kritisiert. Besonders im Fokus ist die neue Sanktionspraxis, die unter Umständen zu einem vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs führen kann. Diakonie, Caritas und andere Verbände halten das für unverhältnismäßig, weil Menschen dadurch ihr verfassungsrechtlich gesichertes Existenzminimum verlieren könnten. Besonders problematisch sei, dass Sanktionen nicht nur die betroffene Person treffen: In vielen Fällen leben Kinder oder andere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft.

Ein weiterer Kritikpunkt: Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen schweren Problemen könnten Schwierigkeiten haben, Behördenpost zu bearbeiten oder Termine wahrzunehmen. Der VdK weist darauf hin, dass genau diese Menschen von der neuen Regelung besonders unter Druck geraten könnten.

Mietschulden und Wohnungslosigkeit

ehr kritisch sehen die Verbände auch die neuen Regeln für die Wohnkosten. Zwar bleibt eine einjährige Karenzzeit bestehen, aber die tatsächlichen Kosten einer sehr teuren Wohnung werden von Anfang an begrenzt: Grundsätzlich werden während dieser Zeit höchstens 150 Prozent der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen.

Das Problem aus Sicht der Sozialverbände: In vielen Städten sind günstige Wohnungen knapp. Betroffene könnten also vor der Wahl stehen, den fehlenden Teil der Miete aus dem ohnehin knappen Regelbedarf zu bezahlen oder eine neue Wohnung zu suchen, die es möglicherweise gar nicht gibt. Im schlimmsten Fall könnten Mietschulden, Kündigung und Wohnungslosigkeit die Folge sein.

Weniger geschütztes Vermögen

Beim Bürgergeld war privates Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs grundsätzlich stärker geschützt. Bei der Grundsicherung wird das Vermögen von Beginn an geprüft. Die Freibeträge liegen je nach Alter bei 5.000, 10.000, 12.500 beziehungsweise 20.000 Euro. Aus Sicht der Kritiker kann das Menschen treffen, die sich über Jahre ein kleines finanzielles Polster aufgebaut haben. Sie müssen dieses Ersparte unter Umständen zunächst für ihren Lebensunterhalt verwenden, bevor sie staatliche Unterstützung bekommen.

  • Manfred Rütten
  • Red
Grundsicherung: Viel Druck, kaum Förderung
  • Grundsicherung: Viel Druck, kaum Förderung